In der Zeitung "Der Bund" vom 12.9.03 heisst der Titel auf Seite
21: "Wie Cuchepin 1,5 Milliarden raubte".
Die Überschrift bezieht sich auf den Beschluss des Bundesrates, den Mindestzinssatz
von 3.25% auf 2.25% zu senken. Diese Zahl kommt dadurch zustande, dass von
den total 500 Milliarden Altersguthaben nur jene Guthaben berücksichtigt
werden, welche von der Zinssenkung betroffen sind. Und das sind 150 Milliarden,
1% davon sind 1.5 Milliarden.
Wie entsteht ein Altersguthaben?
Ein Beispiel: eine Verkäuferin mit einem Monatslohn von Fr. 3'000.-
hat einen Jahreslohn von Fr. 36'000.-. Davon wird der Koordinationsabzug von
Fr. 25'320.- abgezogen (weil nach der Pensionierung noch die AHV ausbezahlt
wird). Der versicherte Lohn beträgt noch Fr. 10'680.-
Je nach Alter, Geschlecht und Pensionskasse bezahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
unterschiedliche Beiträge.
Der BVG-Sparplan (Beispiel GEPABU):
Alter | Arbeitnehmer | Arbeitgeber | |
Frauen | 17 - 24 | 1.2% | 1.7% |
25 - 31 | 3.6% | 5.2% | |
32 - 41 | 4.6% | 6.2% | |
42 - 51 | 6.1% | 7.7% | |
52 - 62 | 7.1% | 8.7% | |
Männer | 17 - 24 | 1.2% | 1.7% |
25 - 34 | 3.6% | 5.2% | |
35 - 44 | 4.6% | 6.2% | |
45 - 54 | 6.1% | 7.7% | |
55 - 65 | 7.1% | 8.7% |
Die BVG-Beiträge sind seit 1985 obligatorisch und wurden bis Ende 2002 mit 4% verzinst. Danach kürzte der Bundesrat den Zinssatz auf 3.25% und ab 2004 wird der Zinssatz auf 2.25% gekürzt.
Bis zur Pensionierung entsteht ein Altersguthaben. Danach wird es in eine Rente umgewandelt. Der Umwandlungssatz betrug bis Ende 2002 noch 7.2%. Seither haben private Versicherungen den Umwandlungssatz gesenkt, z.T. auf 5.8% und gleichzeitig die Beiträge erhöht.
Die tiefere BVG-Verzinsung und der tiefere Umwandlungssatz führen zu einer kleineren Rente. Das wird als Rentenklau bezeichnet.
Nehmen wir an, die Verkäuferin aus obigem Beispiel sei 50 jährig und habe bereits ein Altersguthaben von Fr. 60'000.-. Sie muss noch 12 Jahre Beiträge einbezahlen. Ihr Altersguthaben und die neuen Beiträge werden mit 2.25% verzinst. Nehmen wir noch eine bescheidene Lohnerhöhung oder Teuerungszulage von 0.5% pro Jahr an.
Das sind die Leistungen der Pensionskasse ab 2016:
Altersguthaben bei 4% BVG-Verzinsung | 136'234 |
Altersguthaben bei 2.25% BVG-Verzinsung | 110'255 |
Monatsrente bei 4% BVG-Zins und 7.2% Umwandlung | 817 |
Monatsrente bei 4% BVG-Zins und 5.8% Umwandlung | 658 |
Monatsrente bei 2.25% BVG-Zins und 7.2% Umwandlung | 662 |
Monatsrente bei 2.25% BVG-Zins und 5.8% Umwandlung | 533 |
Der monatliche 'Rentenklau' beträgt bis zu Fr. 285.-
Vorsicht:
Der Mindestzinssatz der BVG-Verzinsung kann alle 2 Jahre angepasst werden
(nach oben oder nach unten).
Lohnerhöhungen oder Teuerungszulagen können jedes Jahr ändern.
Die Beiträge der Pensionskasse können ändern.
Der Umwandlungssatz kann ändern.
Bei einer vorzeitigen Pensionierung wird die Rente gekürzt.